Gutachten

Wann kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger helfen?

Die Hauptaufgabe des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen liegt darin, fachlich qualifizierte Gutachten auf dem Gebiet zu erstellen, auf dem er über das nötige ausgewiesene Fachwissen verfügt.

Mein Bestellungsbereich umfasst das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk.

Nicht nur Gerichte und Behörden können einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen, auch Unternehmen oder Privatpersonen können sich an diesen wenden,

  • um Streitfragen klären zu lassen
  • wenn Beratungen benötigt werden
  • wenn ein Schaden beurteilt werden soll
  • wenn eine Sache bewertet werden soll
  • wenn ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt werden soll
  • wenn eine Stellungnahme über einen Sachverhalt erstellt werden soll
  • wenn der tatsächlicher Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken (z. B. bei Abnahmen oder für Dokumentationen des Baufortschritts) festgestellt werden soll.

 

Schweigepflicht
Der Sachverständige muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden.

Rechtsfragen darf der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige allerdings nicht beantworten.

Web-RGB-72dpi    „Zeichen für Sachverstand“ Logo der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige und der Bestellungskörperschaften

Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf muss er einen Eid leisten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt einen Straftatbestand dar.